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Celsissimus : Volumen II

Couverture du livre « Celsissimus : Volumen II » de Achleitner Arthur aux éditions Culturea
  • Date de parution :
  • Editeur : Culturea
  • EAN : 9791041949946
  • Série : (-)
  • Support : Papier
Résumé:

In der Bischofstadt gärte es im milden Lenz ärger, denn in den Tagen, da der junge Fürst ein Reformationsedikt erlassen, welches die bedeutendsten und reichsten Kaufleute zwang, Salzburg zu verlassen. Im Kapitel waren wohl Stimmen laut geworden, Mahnungen, just diese steuerkräftigen Leute im... Voir plus

In der Bischofstadt gärte es im milden Lenz ärger, denn in den Tagen, da der junge Fürst ein Reformationsedikt erlassen, welches die bedeutendsten und reichsten Kaufleute zwang, Salzburg zu verlassen. Im Kapitel waren wohl Stimmen laut geworden, Mahnungen, just diese steuerkräftigen Leute im Lande zu behalten, ihren Handel eher zu begünstigen, denn zu schädigen, und Salzburg vor einem unausbleiblichen finanziellen Ruin zu bewahren. Allein Wolf Dietrich stieß sich am Ton dieser Stimmen, er erblickte eine Auflehnung seines Kapitels wider die Fürstengewalt und außerdem brauchte er Geld. Vielleicht wäre der Fürst den Mahnungen zugänglicher gewesen, wenn nicht der bischofliche Fiskal bald nach der Erwählung Wolf Dietrichs in den Büchern die Entdeckung gemacht hätte, daß die Ausgaben des Erzstiftes dessen Einnahmen überstiegen. Die Thatsache einer Unterbilanz konnte den Fürsten nur veranlassen, auf neue Einnahmequellen zu sinnen und die Hofkammer zu beauftragen, Steuermandate zu konzipieren. Die Weinbesteuerung hatten die Salzburger zu einem Teile selbst heraufbeschworen durch massenhaften Verbrauch und die Klagen des Bürgermeisters über den Saufteufel. Es konnte Wolf Dietrich also ganz berechtigt spotten, daß die Unterthanen nur dankbar sein sollten, wenn er ihnen den Weinteufel abfasse. Wie die Steuer aber zur Einführung gebracht wurde, das bekundete ein hervorragendes Verständnis für finanzielle Erträgnisse, denn das Mandat faßte die wohlhabenden Klassen und zog dann auch alle jene zur Besteuerung heran, die bei einer direkten Steuer der Anlage entgangen wären. Alle Arten von Wein, gleichviel ob diese im Lande selbst gebaut[5] oder von auswärts eingeführt waren, wurden steuerpflichtig erklärt; von allem ausgeschenkten Wein mußte der zehnte Teil, von dem im eigenen Hause verbrauchten der zwanzigste Teil des Wertes in Barzahlung jeden Monat, bei Großkonsumenten oder Händlern jedes Quartal an die Hofkammer abgeliefert werden.

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